Die steuerfreie Firma im Ausland: Willkommen bei der US LLC!
In unserem Beitrag zur Kanada LLP haben wir schon einiges in Bezug auf Steuerfreiheit beleuchtet. Jedoch möchten wir auch in diesem Artikel aufzeigen wie Steuerfreiheit funktionieren kann und wie die US LLC dabei behilflich sein wird.
Es geht aber nicht nur darum Steuern zu sparen, sondern auch darum sich unabhängig zu machen, gerade wenn man z.B. vorhat seinen Lebensmittelpunkt nicht im Heimatland zu belassen, sondern eher die Vielschichtigkeit unserer Erde in Anspruch nehmen möchte.
Bist Du nur mit Deinem Laptop unterwegs oder hast es vor? Möchtest Du Dein bisheriges Leben in Deutschland, Österreich oder wo auch immer aufgeben und Dich mit Deinem Online Business so absichern, dass Du Dein Unternehmen von überall aus auf der Welt führen kannst?
Dann solltest Du Dir die US LLC einmal genauer anschauen!
Wir erklären Dir in diesem Artikel welche Vorteile sie Dir bringt und am Ende erfährst Du auch wie Du Deine US LLC ganz einfach gründen kannst.
Für wen ist die US LLC steuerlich und auch generell besonders geeignet?
Wie funktioniert Steuerfreiheit mit der US LLC?
Im Prinzip ist es nicht sehr schwer umzusetzen. Gerade wir Europäer haben das Glück, dass unsere Steuerabgaben nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden sind wie z.B. bei US-amerikanischen Staatsbürgern oder Eritreern.
Man muss sich nur ein Konstrukt überlegen welches sämtliche Pflichten zur Abgabe von Steuern unterbindet bzw. diese umgeht.
Schritt 1: Wandere aus Deinem residenzbesteuerten Land aus!
Falls Du in Deutschland oder einem anderen Land lebst, welches seine Bürger nach der Residenz sehr hoch besteuert, dann solltest Du Dich aus diesem Land abmelden, keinen Lebensmittelpunkt dort mehr haben (weniger als 180 Tage, keine verfügbare Unterkunft, keine Immobilien etc.) und letzten Endes auswandern.
Schritt 2: Verlagere Dein Online Business in ein Land in welchem Du nicht lebst!
Wenn Du also nicht vorhast z.B. in Kanada (mit der Kanada LLP) oder den USA zu leben und auch nicht unbedingt vorhast Kunden in diesen Ländern zu haben (mit Ausnahme USA), dann bist Du schonmal nicht verpflichtet Umsatzsteuer etc. abzuführen.
Schritt 3: Suche Dir ein Firmenkonstrukt OHNE Quellensteuer
Ein sehr wichtiger Schritt, denn hierbei kommt es ganz darauf an ob in dem Land wo Deine Firma registriert ist eine Quellensteuer erhoben wird oder nicht. Quellensteuer würde bedeuten, dass Dein Umsatz sofort mit Steuern des Staates belastet wird.
Schritt 4: Lebe in einem Land ohne CFC Rules und OHNE Steuer auf Auslandseinkünfte! Natürlich kannst Du es auch auf die Spitze treiben und Dich in keinem Land länger als ein paar Wochen oder Monate aufhalten. Dann ist es egal welche Länder Du bereist. Du wirst in diesen nicht steuerpflichtig sein, wenn Du kein Resident bist!
Der wichtigste Schritt von allen ist sich ein Land rauszusuchen welches seine Bürger / Residenten entweder gar nicht besteuert oder territorial besteuert. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, dann sieh Dir unseren Beitrag zu den 5 Steuersystemen der Welt auf unserer Firmenwebseite an.
Fallbeispiel eines deutschen Staatsbürgers mit Online Business
Als Deutscher solltest Du Dich also aus Deutschland abmelden, Dein Online Business in die USA (oder nach Kanada) verlagern, da keine Quellensteuern anfallen. Anschließend solltest Du in einem territorialbesteuerten Land Leben, in welchem keine Steuern auf Auslandseinkünfte anfallen!
5 Regeln für ein steuerfreies Leben!
Der Digitale Nomade und seine Firma im Ausland
Bestimmt hast Du Dich schon einmal gefragt wie digitale Nomaden z.B. durch Länder wie Thailand streifen, dort eine ganze Weile leben können und trotzdem für eine Firma arbeiten.
Viele davon sind Freelancer und vermutlich noch im eigenen Land gemeldet. Aber diejenigen die es richtig gemacht haben, sind bereits abgemeldet und besitzen eine eigene Firma im Ausland. Gerade für uns Europäer spielen dabei Länder wie Kanada oder auch die USA eine übergeordnete Rolle.
Als digitaler Nomade hast Du meistens keine wirkliche Adresse, welche Du als Deinen Firmensitz verwenden könntest. Selbst wenn Du für längere Zeit in einem Hotel wohnst, dann sieht Deine Rechnung ziemlich bescheiden aus auf welcher dann die selbige Adresse Deiner Freelancer-Hotel-Anschrift zu finden ist.
Seriosität erreicht man hier schonmal mit einer eigenen Firmenanschrift. Rechnungen und auch Bankkonten sehen damit einfach seriöser aus, ganz zu schweigen von Kredit- oder Debitkarten.
Zusätzlich kommt noch die beschränkte Haftung hinzu, die Dir eine LLC oder eine LLP bieten kann.
Genau so macht es Spaß digitaler Nomade zu sein, wenn man weiß, dass man ein Firmenkonstrukt und einen Lebensstil geschaffen hat, der für das nötige Aushängeschild sorgt und die Träume in Wirklichkeit verwandelt.
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Die Suche nach der passenden Firma im Ausland
Das Angebot von Firmengründungen im Ausland ist nicht gerade sehr überschaubar. Firmengründungen in Kanada, Estland, Hong Kong, Malta, Zypern oder den USA sind überall vertreten und werden zu unterschiedlichsten Konditionen angeboten.
All diese Länder klingen verlockend. Jedoch müssen wir auf ein paar Dinge ganz besonders achten, wenn wir unbeschwert eine Firma leiten und uns auf unsere eigentliche Arbeit fokussieren möchten.
Die meisten von uns möchten z.B. keine Firma in Estland als Sparbüchse verwenden und nicht nur ihr Gehalt steuerfrei auszahlen lassen, sondern auch alle Gewinne die im Monat oder im Jahr so anfallen. Hierfür ist schonmal die Gründung einer estländischen Firma (kurz: OÜ) ausgeschlossen!
Für eine Firma in Hong Kong ist das Vertrauen mittlerweile nicht mehr ganz so groß wie es noch vor ein paar Jahren war. Auch der bürokratische Aufwand ist für eine Hong Kong Firma zu hoch und zu teuer! Außerdem gibt es für die Meisten dann doch auch Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede, selbst wenn diese Agenturen englisch sprechen…mal ganz abgesehen von eventuellen politischen Ereignissen in der Vergangenheit und der Zukunft.
Zypern und Malta, sind heutzutage nur noch relevant, wenn es um das Steuersparen oder um rechtliche Dinge komplizierter Firme-Konstrukte geht. Diese Konstrukte sind gar nicht so einfach und auch nicht günstig. Des Weiteren gibt es zu viele Regeln die man beachten muss um nicht im eigenen Land steuerfällig zu werden.
Bleiben also noch Firmen und Konstrukte in Übersee z.B. in Kanada oder den USA!
Die Vorteile der Kanada LLP haben wir in unserem Artikel über die Kanada LLP genauer angeschaut, weshalb wir in diesem Artikel nicht näher drauf eingehen werden. Nur soviel sei gesagt: Die US LLC unterscheidet sich von der Kanada LLP positiv für bestimmte Ansprüche!
Was macht die US LLC steuerlich nun so besonders?
Die US LLC (ausgeschrieben: Limited Liability Company) ist eine Firma mit beschränkter Haftung in den USA. In Deutschland wird sie manchmal als GmbH angesehen und manchmal auch als Personengesellschaft.
Eine US LLC kann man in mehreren Bundesstaaten der USA gründen. Wir beschränken uns in diesem Artikel besonders auf die LLC in Wyoming, die LLC in New Mexiko und die LLC in Florida.
Dabei wird die US LLC als Pass-Through-Einheit besteuert. Man könnte es auch Flow-Through-Struktur nennen. Dies bedeutet, dass Jahresgewinne an die Mitglieder (Member) ausgeschüttet werden und jedes Mitglied diese in dem Land versteuern muss in welchem es seinen Lebensmittelpunkt hat.
Demnach ist es umso wichtiger sich ein Wohnsitz-Land auszusuchen, welches Auslandseinkünfte nur teilweise oder am besten gar nicht besteuert.
Bist Du also kein amerikanischer Staatsbürger und hast auch keinen Wohnsitz im selbigen Land, so brauchst Du Dir um das Thema Einkommenssteuer in den USA keine Sorgen machen.
Die US LLC in Wyoming, New Mexiko und Florida!
Die Wyoming LLC sowie die New Mexiko LLC und die Florida LLC sind steuerneutrale Unternehmensstrukturen, welche von den Bundesstaaten Wyoming und New Mexiko angeboten wird. Steuerneutral heißt, dass das Unternehmen an sich keine Steuerlast trägt, sondern dass die Mitglieder persönlich besteuert werden.
Alle Gewinne die aus der US LLC in Wyoming, in New Mexiko und in Florida hervorgehen werden dahingehend in dem Land besteuert in welchem sich das oder die Mitglieder aufhalten. So müssen z.B. Einwohner der USA alle Gewinne versteuern, selbst wenn diese im Ausland erwirtschaftet wurden.
Für Nicht-Einwohner der USA fallen nur Steuern an, wenn Einnahmen innerhalb der USA generiert wurden. Also wenn z.B. an Kunden in den USA verkauft wurde. Hier gibt es jedoch eine uns sehr entgegenkommende Ausnahme.
Disregarded Entity heißt das Zauberwort!
Um zu verstehen was ein Disregarded Entity ist müssen wir erst verstehen wie die Besteuerung in den USA funktioniert bzw. welche Institution darüber wacht. Das Internal Revenue Service (IRS) ist die Finanzbehörde der USA. Diese Institution ist für die Erhebung von Steuern zuständig.
Im Grunde genommen muss das IRS davon überzeugt werden, dass man in den USA nicht steuerpflichtig ist. Überzeugungsarbeit ist schön und gut, aber es gibt auch bereits Veröffentlichungen des IRS in welchen relativ genau erklärt ist wann man steuerpflichtig ist und wann nicht.
Das IRS sieht z.B. eine US Single-Member-LLC als Disregarded Entity an. Das heißt, dass eine US LLC als „nicht berücksichtigt“ angesehen wird, wenn diese nur aus einem Member besteht (obwohl bei einer US LLC mehrere Member möglich sind!).
Dieses "nicht berücksichtigt" werden bedeutet, dass das IRS die Single Member LLC steuerlich quasi als nicht separate Geschäftseinheit ansieht, sondern die Firma mit ihren Umsätzen steuerlich direkt dem Eigentümer / Hauptmitglied zuschreibt. Für die Haftung macht das allerdings keine Unterschiede. Mit der Single Member LLC ist man weiterhin voll haftungsbeschränkt!
Das bedeutet: Keine separaten Gewerbesteuern und Pass-Through-taxation, also Durchlassbesteuerung zum Wohnsitz des Hauptmitglieds.
Wichtig! Sobald mehrere Member die LLC leiten, wird die Firma nicht mehr als "disregarded Entity", sondern als Partnership angesehen. Partnerschaften werden dann ebenfalls ähnlich besteuert wie die Single-Member-LLC, jedoch müssen alle Erklärungen im Namen der LLC abgegeben werden.
Steuerfrei trotz Kunden in den USA
Auch das gibt es! Normalerweise müsste eine Person die nicht in den USA lebt und eine LLC in den USA betreibt Steuern bezahlen, wenn sie an Kunden in den USA verkauft. Aber es gibt da ein paar Dinge welche es zu beachten gilt um steuerfrei aus der ganzen Sache rauszukommen.
Das IRS gibt z.B. in seiner Online Präsenz an, dass man nur als steuerpflichtig gilt, wenn man “trade or business within the United States“ (USTB), also Handel und Geschäft innerhalb der USA betreibt.
Demnach, wenn man also außerhalb der USA lebt, aber via Online Business Kunden in den USA hat, dann sind die Gewinne die sich aus den Geschäften ergeben komplett steuerfrei, solange man nicht innerhalb der USA, also physisch, sein Geschäft betreibt.
Aufpassen muss man also, dass man nicht in die USA einreist während Geschäfte gemacht werden und dass man keinen Abgesandten, Agenten oder freien Mitarbeiter hat, der z.B. für das Business in den USA im Namen der US LLC Kunden generiert oder andere Aufträge erledigt.
Das macht die US LLC auch ideal für Personen die gerne Dropshipping z.B. via Amazon betreiben. Wenn man einen Service-Dienstleister für die Auslieferung des Verkaufsproduktes engagiert, begeht man damit keine physische Arbeit in den USA.
Wenn man grundsätzlich mit Drittanbietern zusammenarbeitet, löst man damit keinen Steuerfall aus. Anders wäre es, wenn man einen eigenen Mitarbeiter bezahlt, der dann für die LLC Dienste abwickelt oder wenn man ein physisches Büro als Member in den USA unterhält.
Achtung Nexus in den USA!
Die Nexus-Regel besagt, dass Unternehmensgewinne nur im Wohnsitzstaat versteuert werden müssen. Wenn aber das Unternehmen in einem anderen Bundesstaat der USA seine Geschäfte mit einer Art Betriebsstätte durchführt, so greift der Nexus!
Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass man Aufpassen muss, wenn man z.B. eine Online Serverplattform in den USA betreibt, ein Nexus ausgelöst werden kann. Oder wenn man sich ein Lager bei Amazon anmietet, selbiges passieren kann.
Das Wort Nexus kann auch mit den Wörtern „Verbindung“ oder „Anknüpfung“ übersetzt werden.
Warum die beschränkte Haftung der US LLC so besonders ist
Gerade in den USA ist man mit seinem Bankkonto oder auch anhand seiner Sozialversicherungsnummer besonders gläsern. Während die USA personenbezogene Daten nach außen hin besonders abschottet, so ist man in den USA vor keinem Institut bezüglich Kreditierung undurchsichtig.
Im Prinzip kann man sagen, dass mit der Eingabe des Namens und der Sozialversicherungsnummer eine Person sofort auf Kreditwürdigkeit überprüft werden kann. Jede Bank kann in ihrem System einsehen, wie viel Geld, Anleihen, Aktiendepots oder teilweise auch Immobilien eine Person besitzt.
Dasselbe gilt auch bei der Haftung. Hat man einen Rechtsstreit so können Anwälte sofort mit einem Klick überprüfen, ob es etwas von der angeklagten Person zu holen gibt und ob sich damit ein Rechtsstreit lohnen würde oder nicht.
In unserem Fall ist das alles durch den Deckmantel einer US LLC abgesichert! Denn hier haftet man wirklich nur mit dem Kapital welches die LLC auf dem Bankkonto vorweisen kann oder mit Anlagen wie Gebäude, Aktien, Anleihen etc. in welche nur die Firma investiert hat.
Das Vermögen der Privatperson dahinter ist komplett unantastbar!
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Alle Vorteile der US LLC als Firma im Ausland:
Anonymität mit einer US LLC?
Ja, Du bist mit der US LLC in New Mexiko und Wyoming komplett anonym! Aber die Anonymität bezieht sich eher auf den öffentlichen Register-Eintrag von US Seiten, welche Deine Company listen. Zum Einen kann man diese Register-Seiten gar nicht ohne VPN einsehen (New Mexiko LLC!), d.h. man muss sich erst via VPN auf einem US amerikanischen Server einwählen bevor man öffentliche Register-Seiten der Bundesstaaten angezeigt bekommt.
Und zum Anderen findet man auf den öffentlichen Registerseiten der Bundesstaaten nur den Namen, die Registernummer wie weitere Daten Deiner Company. Dein richtiger Name bzw. alle persönlichen Namen der Member sind darin nicht vorzufinden (außer bei der Florida LLC!). Das macht es ideal, sollten Behörden Deines Heimatlandes Nachforschungen über Deine Company in Zusammenhang mit Deinem Namen anstellen.
Achtung: Die öffentliche Anonymität bedeutet aber nicht, dass die US Regierung nicht weiß wer der Member oder das Mitglied der US LLC ist! Natürlich steht Dein Name im nicht-öffentlichen Register des IRS, was ja auch logisch ist, wenn man bedenkt dass das IRS Deinem Unternehmen eine EIN Nummer vergibt.
Ebenfalls ist oder sind die Namen der Member im Operation Agreement aufgeführt, was ja auch gut ist um z.B. Behörden oder Banken nachzuweisen, dass das Unternehmen Dir gehört.
Des Weiteren zählt die Anonymität nicht für den Staat Florida! Hier wirst Du im öffentlichen Register mit Namen und Adresse erwähnt, was es allerdings wieder zum Vorteil macht, wenn man seinen Auftraggebern glaubhaft die Echtheit der eigenen LLC beweisen muss. Allerdings ist dies auch mit dem EIN Scan Dokument des IRS möglich, weil darin Dein Company Name, die Registrierungsnummer und Dein persönlicher Name aufgeführt sind.
Teil 1: Wie gründet man nun eine US LLC in Wyoming, New Mexiko oder Florida?
Dann starten wir einmal damit, dass für die Gründung in den USA stets ein „Registered Agent“ beauftragt werden muss, vor allem damit man keine Betriebsstätte auslöst.
Der Registered Agent meldet die Firma unter seiner eigenen Firmen-Adresse in den USA im bevorzugten Bundesstaat an, erhält alle Firmendokumente und kümmert sich komplett um den Versand aller Dokumente per Email. Natürlich ist dies immer eine Preisfrage.
Grundsätzlich kann Post unter der registrierten Adresse des Agenten empfangen und gescannt werden. Einen physischen Versand per Post, sollte man nur in den seltensten Fällen in Anspruch nehmen, z.B. wenn es sich um Bankkarten handelt.
Hat man nun solch einen Agenten gefunden, kann man mit der Beauftragung der Firmenregistrierung beginnen.
Aber es ist besondere Vorsicht geboten! Nicht jeder Agent macht auch alles, was für die ordnungsgemäße Gründung sowie für die Aufrechterhaltung der Firma wichtig und nötig ist.
Ein Bankkonto für die LLC darf nicht fehlen!
Ein Firmenbankkonto ist wichtig um alle Geschäfte sauber und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Sämtliche Ausgaben und Einnahmen sollten über dieses Bankkonto abgewickelt werden.
Im Vergleich zur Kanada LLP haben wir hier einen entscheidenden Vorteil für diejenigen welche mehrere Bankkonten als Geschäftskonto besitzen und verwenden möchten.
Um ein echtes Business-Konto für eine US LLC zu eröffnen, bedarf es einer EIN. Das ist die "Employer Identification Number" welche als Ersatz für die SSN (Social Security Number) der Einzelperson gilt. Da aber die Meisten wohl keine amerikanischen Staatsbürger sind, wird es keine SSN geben, auch wenn man sich noch so anstrengt.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass die EIN bei der Beantragung Deiner neuen US LLC mit dabei ist. Nur damit ist es möglich ein eigenes Geschäftskonto für die Firma im Namen der Firma zu eröffnen!
Viele US LLC Billiganbieter / Agenten eröffnen Dir die Firma aber beantragen keine EIN. Gerade diese Nummer ist ausschlaggebend für echte Bankgeschäfte in und außerhalb der USA!
Wird die EIN für eine Single-Member-LLC benötigt?
Nein, wird sie nicht! Denn eine Single-Member-LLC (z.B. eine LLC nur mit Dir als Mitglied!) hat immer die Möglichkeit zu wählen wie sie vom IRS behandelt bzw. gesehen werden möchte. Wenn die Firma 2 oder mehrere Mitglieder (Member) hat, so kann gewählt werden ob man steuerlich als Personen- oder Kapitalgesellschaft gesehen werden möchte.
Bei einer Single-Member-LLC kann gewählt werden ob man als Kapitalgesellschaft oder als „Disregarded Entity“ gesehen und behandelt werden möchte.
Als Disregarded Entity wird man vom IRS als Einzelunternehmen behandelt. Das wiederum bedeutet, dass man die EIN nur benötigt, wenn man Mitarbeiter hat oder Verbrauchssteuererklärungen abgeben muss.
So gesehen könnte man auf die EIN verzichten. Allerdings sollte man die Möglichkeit eines echten Geschäftskontos bei einer US Bank in Betracht ziehen, weshalb wir die Beantragung einer EIN immer empfehlen werden.
Aufpassen! FATCA und FBAR Gesetz Deiner ausländischen LLC Bankkonten!
FATCA müssen wir auch noch kurz ansprechen. Dieses „Gesetz“ nennt sich ausgesprochen "Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) und wurde 2010 vom US-Kongress ins Leben gerufen.
Die Zielsetzung von FATCA ist es die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen von US Personen mit Konten im Ausland zu gewährleisten. Hierbei werden Informationen über Bankkonten, Anlagekonten und weiteren Finanzkonten mit den USA ausgetauscht.
Demnach gibt es also einen Austausch z.B. zwischen Banken weltweit und dem IRS der USA. Hierbei muss beachtet werden, dass es dadurch trotzdem möglich ist ein ausländisches Geschäftskonto zu führen, z.B. ein belgisches IBAN Konto in Euro Währung bei Wise. Aber es werden evtl. Daten über dieses Konto an die Finanzbehörde der USA gesendet!
Und hier kommt FBAR, der "Foreign Bank Account Report" ins Spiel. Sobald man, wenn auch nur kurz, auf über 10.000,- USD auf all seinen ausländischen Bankkonten (also nicht innerhalb der USA) mit all seinen Einnahmen kommt, muss ein FBAR ausgefüllt und an das "Financial Crimes and Enforcement Network" des US Finanzministeriums gesendet werden.
Mehr ist es nicht! Aber trotzdem raten wir die Umsätze bzw. die Kontostände auf Auslandskonten genau im Auge zu behalten und Geldbeträge schnellstens auf das eigene private Konto außerhalb der USA zu transferieren, damit kein FBAR nötig wird. Natürlich kannst Du auch Geld von Deinem Auslands-Business-Konto auf Dein inländisches Geschäftskonto der USA transferieren.
Zur Info: Die FBAR Frist ist dieselbe wie die der Steuererklärung. Es ist nur ein Informationsdokument auf welchem keine zusätzliche Steuer hinzugefügt wird. Wenn man das FBAR bei Überschreitung der 10.000,- USD nicht fristgerecht einreicht, können hohe Strafen in Höhe von $ 10.000,- drohen. Bei nachgewiesenem Vorsatz sogar 100.000 USD oder 50% des Kontostandes, je nach dem welcher Betrag höher ist.
Teil 2: Deine US LLC ist registriert!
Deine Single-Member LLC ist nun eröffnet. Aber wie geht es weiter? Du hast bereits das "Certificate of Organization" erhalten und Dir wurde die "Registry Number" Deiner LLC in Wyoming, New Mexiko oder Florida mitgeteilt.
Erklärung zum Foto: Das Certificate of Organization beglaubigt Dir die ordnungsgemäße Eintragung Deines Unternehmens. In diesem Fall wurde das Unternehmen im US Bundesstaat New Mexiko gegründet.
Maggie Toulouse Oliver ist in New Mexiko "Secretary of State" und bestätigt mit diesem Schreiben die offizielle Eintragung.
Gleichzeitig erhältst Du noch Deine neue Postanschrift für Dein Unternehmen. Damit bist Du nun wirtschaftsberechtigt und kannst loslegen. Du kannst bereits das Impressum Deiner Webseite abändern, Aufträge annehmen und Rechnungen schreiben.
Jedoch musst Du dich noch unbedingt um Dein Geschäfts-Bankkonto kümmern. Am schnellsten eröffnest Du dieses z.B. bei Wise. Diese Fintech Bank macht den Transfer am einfachsten und die Kosten teilweise am günstigsten. Bedingt durch das enthaltene Multiwährungskonto bei Wise ist es spielend einfach seine eingesammelten Dollars in Euros umzutauschen oder andersherum.
Damit ist der erste "Bankenschritt" getan.
Als nächstes erhältst Du in ca. 3-4 Wochen (*Zeit ist abhängig vom US Finanzinstitut) Deine eigene EIN für Dein Unternehmen. Damit kannst Du dann am besten auch ein Bankkonto in den USA eröffnen.
Remote, also ohne Besuch in den USA, geht das ganz gut bei Banken wie Mercury und Relayfi. Damit hast Du Zugang zu Debitkarten und eventuell auch zu Kreditkarten. Gleichzeitig eröffnet es Dir auch noch am Kreditkarten-Punktesammel-System teilzunehmen, wofür Debit- und Kreditkarten der USA weltweit bekannt sind.
Zusammen mit der EIN Nummer vom IRS erhältst Du dann auch endlich das "Operating Agreement". Darin stehen die Eckdaten Deines Unternehmens wie z.B. Name des Members, Name des Registered Agents, die EIN Nummer, Firmenadresse und welche Rechte und Pflichten Du mit Deinem Unternehmen hast.
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Teil 3: Die US LLC nach 1 Jahr – Form 5472 und Proforma 1120
Jedes Jahr nach der Gründung Deiner LLC ist die Einreichung der Formulare 5472 (Form für ein ab 25% ausländisch geführtes Unternehmen) und 1120 (Einkommensteuererklärung) fällig. Das Formular 5472 wird als Anlage zur Form 1120 eingereicht. Als Nicht-US-Ansässiger ist es relativ kompliziert solche Formulare auszufüllen, da es hier und da ein paar wichtige Dinge zu beachten gilt.
Für sowas gibt es jedoch Fachleute wie uns die das perfekt umsetzen können!
Kosten Deiner US LLC bei den meisten US Anbietern
Wie bereits im vorherigen Absatz "EIN echtes Bankkonto der LLC darf nicht fehlen!" beschrieben, musst Du darauf achten, dass die Beantragung der EIN mit inklusive ist!
Viele Billiganbieter, gerade auf englischsprachigen Seiten, versprechen Dir eine voll funktionsfähige US LLC für 50,- USD bis 150,- USD. Wenn diese Firma dann aber ohne EIN kommt, dann ist diese nicht gerade voll funktionsfähig! Sicherlich funktionieren Wise Konten, aber es geht ja auch darum eventuell ein echtes Bankkonto zu besitzen.
Außerdem sind diese Preise niemals Endpreise. Hinzu kommen dann meistens noch horrende Gebühren für den Agenten, Kosten für die eigene Firmenanschrift und auch noch Scanning- und Versandkosten der eigenen Post (teilweise $ 50,- pro Brief) hinzu!
Preise bei deutschen US LLC Anbietern maßlos überteuert!
Hauptsächlich ist uns aufgefallen, dass hier die Preise besonders hoch liegen! Eine Firmengründung in den USA kostet bei überteuerten deutschsprachigen Anbietern bis zu 2.500,- Euro!
Für die Verlängerung der Firma, also das Einreichen der Formulare 5472 und 1120 sowie des Jahresberichts, werden dann noch einmal knapp 1.500,- Euro pro Jahr fällig!
Gut, wenn man bedenkt, dass man ein einwandfreies Unternehmen gegründet bekommt und man sich je nach dem wo man wohnt etliche Steuern spart, dann lohnt sich auch solch ein Paket.
Wir jedoch denken, dass es auch günstiger geht, weshalb wir uns auch hier mit unserem hauseigenen Agenten auf die Suche nach einer Lösung gemacht haben, um solch eine Möglichkeit so günstig und sicher wie möglich für unsere Klienten anbieten zu können!
Lange Rede, kurzer Sinn! Wir haben die finanziellen Komplettausgaben und Aufwendungen wieder und wieder durchgerechnet, weshalb wir Dir die Registrierung der US LLC in Wyoming, in New Mexiko oder in Florida zu folgenden Konditionen anbieten können:
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Wir sind derzeit die günstigste Gründungsagentur mit hauseigenem Agenten und registrieren für Dich Deine US LLC in Wyoming, New Mexiko oder Florida!
Wieviel kostet Deine LLC Registrierung bei RM Digital Life:
Damit ist die Beauftragung über RM Digital Life die günstigste Möglichkeit eine LLC in den USA Wyoming / New Mexiko / Florida zu eröffnen! Wir machen für Dich alles fertig, so dass Du ganz unkompliziert und so schnell wie möglich mit Deinem Online Business neu starten kannst!
Du sparst über 1.000,- Euro für die Registrierung und jährlich sogar über 700,- Euro für die Verlängerung im Vergleich zu anderen deutschsprachigen Agenturen! Wenn es Agenturen da draußen gibt, die alles günstiger anbieten, dann meistens OHNE Steuerformular-Einreichung!
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- Die jährlichen Verlängerungskosten für den Jahres-Report (Annual Report) sowie für die Einreichung der IRS Steuer-Dokumente betragen 795,- Euro (immer 12 Monate nach Gründung!) für die LLCs in Wyoming und New Mexiko. Für die LLC in Florida betragen die jährlichen Kosten 895,- Euro (immer im Januar und unabhängig wann im Vorjahr gegründet wurde!).
- Überläufer LLC: Falls beabsichtigt ist eine vorhandene LLC über uns weiterlaufen zu lassen, so kommen keine Gründungskosten hinzu. Hierfür berechnen wir lediglich die normalen Verlängerungskosten bzw. Jahreskosten einer LLC. Alles was wir dafür benötigen ist das Operating Agreement und den EIN Brief vom IRS. Kopien des 5472 Dokuments aus den vorherigen Jahren, falls vorhanden, sind ebenfalls hilfreich.
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Wichtig! Mache Dir schon mal Gedanken darüber welcher englische Firmenname Dein Unternehmen am besten beschreibt. Denke Dir bitte auch einen zweiten Unternehmensnamen aus, als 2. Variante falls der erste Firmenname durch das Government in Wyoming, New Mexiko oder Florida abgelehnt wird.
Dein Firmenname sollte etwas besonderes und einzigartiges darstellen. Denke auch daran, dass hinter dem eigentlichen Firmennamen die Abkürzung LLC (Limited Liability Company) stehen muss.
Der Firmenname kann z.B. aus einem Namenskürzel, gefolgt von dem Tätigkeitsbereich bestehen. Besitzt Du z.B. einen Online Schuladen, so könnte der Name "Meier Shoe Store LLC" lauten. Die Bezeichnung "Shoe Store LLC" würde nicht funktionieren, da der Name nicht eindeutig genug ist.
Auf was Du bei der Namensgebung achten solltest, findest Du folgend in unseren FAQs.
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