Steuer in Thailand – Welche Steuergesetze in Thailand für Ausländer gelten!

Wer muss Steuer in Thailand zahlen?

Thailand hat ein einfach zu verstehendes Steuersystem und verfolgt das Prinzip der Residenzbesteuerung, ohne Außensteuergesetze. Die (Einkommen-) Steuer in Thailand als Ausländer ist zu zahlen, wenn man Einkünfte in Thailand aus thailändischen Quellen generiert. Unabhängig davon wie lange man sich im Land aufhält.

Einkünfte in Thailand aus thailändischen Quellen bedeutet:

  • Bei einem Arbeitgeber in Thailand angestellt zu sein
  • In Thailand Arbeiten durchzuführen
  • Ein Geschäft in Thailand zu betreiben
  • Immobilien in Thailand zu besitzen und zu vermieten oder zu verkaufen

Anders sieht es bei Einkünften aus ausländischen Quellen in Thailand aus.

Steuerfrei in Thailand für Gewinne aus dem Ausland?

Wenn Du in Thailand lebst, und ein ausländisches Unternehmen besitzt, fallen keine Gewerbesteuern oder ähnliche Abgaben an. Lediglich für Einkünfte oder Gewinne aus dem Ausland, die Du nach Thailand bringst oder überweist, muss Steuer in Thailand bezahlt werden. Der Steuersatz variiert dabei von 5% bis zu 37%.

Die Bedingung dafür ist, dass Du als "Thai Resident" anerkannt wirst, sprich für mindestens 180 Tage in Thailand ansässig bist. Dabei wird nicht zwischen Ausländern und thailändischen Staatsbürgern unterschieden.

Sonderreglung zur Steuer in Thailand! (bis 2024)

Steuerfrei in Thailand sind Gewinne, Einkünfte und Dividenden, welche man nicht im selben Jahr des Erwirtschaftens nach Thailand überweist. Im „Revenue Code“ unter „Section 41“ hieß es:

„An individual Thai citizen or foreigner who lives in Thailand for one or more periods totaling at least 180 days in any tax (calendar) year is, for tax purposes, deemed a resident of Thailand and subject to tax on all assessable income derived from sources within the country, whether paid within or outside Thailand, and on assessable income derived from foreign sources to the extent that it is brought into Thailand in a year in which income is received.

"Ein thailändischer Staatsbürger oder Ausländer, der in Thailand für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mindestens 180 Tagen in einem Steuerjahr lebt, gilt steuerlich als Einwohner Thailands. Er unterliegt der Besteuerung aller steuerpflichtigen Einkünfte aus Quellen innerhalb des Landes, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt werden, sowie steuerpflichtiger Einkünfte aus ausländischen Quellen, soweit sie in dem Jahr, in dem das Einkommen erhalten wird, nach Thailand gebracht werden."

Bereits Ende 2022 

wurde dieser Text im „Revenue Code“ ohne Information an die Öffentlichkeit, geändert. Seither kann man folgendes unter „Section 41“ nachlesen:

"A resident of Thailand who in the previous tax year derived assessable income under Section 40 from an employment or from business carried on abroad or from a property situated abroad shall, upon bringing such assessable income into Thailand, pay tax in accordance with the provisions of this Part."

"Ein in Thailand ansässiger Steuerzahler, der im vorherigen Steuerjahr steuerpflichtige Einkünfte nach Abschnitt 40 aus einer im Ausland ausgeübten Beschäftigung, aus einem im Ausland betriebenen Geschäft oder aus einem im Ausland gelegenen Vermögen erzielt hat, muss beim Überführen dieser steuerpflichtigen Einkünfte nach Thailand Steuern gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zahlen." 

Nach Rücksprache mit Finanzämtern in Thailand galt die alte Regelung zur Steuer in Thailand dennoch weiterhin! Weltweite Einnahmen, die man im nächsten Geschäftsjahr einführte, blieben steuerfrei in Thailand. Ebenso private Überweisungen.

Änderungen zur Steuer in Thailand

Am 15. September 2023 wurde die Revenue Departmental Order Nr. Por. 161/2566 veröffentlicht und infolgedessen eine grundlegende Veränderung zur Steuer in Thailand angekündigt.

Ab dem 1. Januar 2024 soll, gemäß Anordnung, im Ausland erzieltes Einkommen der Einkommensteuer in Thailand unterliegen, sobald es ins Land gebracht wird. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Geld im neuen Geschäftsjahr nach Thailand gebracht wird! Dies betrifft alle in Thailand Steuerpflichtigen. Als steuerpflichtig gilt, wer mindestens 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand lebt.

Laut der Wohnsitzregel im thailändischen Revenue Code unterliegen in Thailand ansässige Steuerzahler der Einkommensteuer auf Einkommen, welches im Inland und Ausland erzielt wurde. Dabei ist "Im Ausland erzieltes Einkommen" ein breit gefächerter Begriff und bezieht sich auf Einkommen aus Arbeit, Geschäft oder Vermögen außerhalb Thailands, sowie Dividenden, Kapitalerträge und Gewinne.

Die Durchführung der Steuererhebung durch das thailändische Revenue Department bleibt abzuwarten. Es gibt zudem Ausnahmen in Bezug auf Doppelbesteuerungsabkommen, Personen, die weniger als 180 Tage im Jahr in Thailand leben und Einkommen, welches nicht in Thailand gehalten wird.

Bisherige Praxis

Steuerfrei in Thailand leben als Ausländer!

Im Ausland erzieltes Einkommen in Thailand ansässiger Steuerzahler war von der Einkommensteuer in Thailand befreit, wenn es nach dem Jahr, in dem es erzielt wurde, ins Land gebracht wurde.

Durch Aufhebung der bisherigen Befreiung unterliegt ab dem 1. Januar 2024 das im Ausland erzielte Einkommen von in Thailand steuerpflichtigen Bürgern der Einkommensteuer, sobald es nach Thailand gebracht wird. Die Meldung erfolgt in der Steuererklärung für das entsprechende Jahr.

So konnte man sich das Steuergesetz in Thailand legal zu Nutze machen und Steuern in Thailand vermeiden

Einkünfte aus ausländischen Firmen waren steuerfrei in Thailand, wenn diese nicht im selben Jahr des Erwirtschaftens nach Thailand eingeführt wurden.

So war es möglich, sich zu Beginn des neuen Jahres einen Geldbetrag steuerfrei auf ein thailändisches Bankkonto zu überweisen, der für das gesamte Jahr ausreichen sollte, um davon in Thailand zu leben.

Apropos Geld nach Thailand überweisen...

Besonders gut funktioniert das zum Beispiel mit dem kostenlosen Konto von Wise (ehemals TransferWise). Hiermit kann man Geld nach Thailand zu günstigen Gebühren überweisen.

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Steuer in Thailand als Rentner

Wird die Rente von der Deutschen Rentenkasse direkt und monatlich auf das thailändische Bankkonto überwiesen, gilt man als einkommenssteuerpflichtig, da auch die Rente als "Einkommen aus ausländischer Quelle" deklariert wird. Bis jetzt hat Thailand dies aber meistens geduldet und nicht verfolgt, da in Thailand lebende Rentner sowieso ihr Geld im Land ausgeben (indirekte Besteuerung). So leben viele Rentner "unter dem Radar" steuerfrei in Thailand. Zu beachten ist, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand besteht.  

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